Geltung begründet sich auf faktischer Macht → führt zum Recht des Stärkeren! sehen die Grundlagen der Rechtsgeltung im Faktum der Macht, die eine gesellschaftliche Autorität besitzt – sie ist in der Lage, ihre Anordnungen unter Androhung bzw. nötigenfalls unter Anwendung physischer Gewalt durchzusetzen
→ hier wird das Moment des effektiven Durchsetzungsvermögen zum zentralen Anknüpfungspunkt an die Rechtsgeltung: eine Rechtsnorm gilt, weil sie von einer obersten Autorität als Imperativ (Imperativentheorie) gesetzt wurde. Inhaltliche Kriterien spielen keine Rolle: „auctoritas, non veritas facit legem“.
Gilt, weil Staat anerkennt!