Menschenrechte 3. Generation

Recht auf eigene ökonomische, soziale, kulturelle und politische Entwicklung; zielen nicht auf das Individuum ab, sondern Kollektivrecht: Saaten gegenüber Staaten
Entwicklungsländer: Recht auf eine eigenständige Entwicklung in allen Bereichen nur wenn ein gewisser Entwicklungsstand erreicht ist.

Wiener Deklaration: Individualrechte gehen immer Gruppenrechten vor: Entwicklungsrückstände dürfen keine Grundrechte suspendieren außer Kraft setzen. Grundrechte der ersten Gen. dürfen auch bei Rückständen nicht außer Kraft gesetzt werden, vor allem die elementaren Grundrechte wie Recht auf Leben und Unversehrtheit haben Gültigkeit.

 

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

philipp-springer-profilbild-2

Dr.

5,0
Rated 5 out of 5

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results