Menschenrechte 2. Generation

Soziale Grundrechte auf Arbeit, wirtschaftlich und kulturelle Rechte – wenig positiviert, da schwer durchsetzbar. In internationalem Übereinkommen Eur. Sozialcharta 1961, UN-Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1966, sollen institutionelle Garantien schaffen.

 

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paul-kessler

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