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Monismus

Der Monismus ist die philosophische oder metaphysische Position, wonach sich alle Vorgänge und Phänomene der Welt auf ein einziges Grundprinzip zurückführen lassen. Der Monismus bezieht damit die Gegenposition zum Dualismus und Pluralismus, die zwei oder viele Grundprinzipien annehmen. In der Religion stehen monistische Lehren oft dem Pantheismus oder dem Panentheismus nahe, die eine Gegenwart Immanenz des Göttlichen in allen Erscheinungen der Welt sehen.

Monistische Lehren sind mehrfach aus der Geschichte der Menschheit bekannt. Der Begriff „Monismus“ wurde allerdings erst am Ende des 19. Jahrhunderts als griechisch-lateinisches Kunstwort aus griechisch monos „einzig“, „allein“, und -ismus geprägt.

In der Rechtswissenschaft spricht man in verschiedenen Zusammenhängen von monistischen respektive dualistischen Systemen.

Völkerrecht

Im Völkerrecht sind Monismus und Dualismus zwei Hauptrichtungen, die entweder von der Einheit von nationalem und internationalem Recht oder von deren Getrenntheit ausgehen. Beim Monismus bedarf eine völkerrechtliche Norm keiner Übertragung ins innerstaatliche Recht, sondern ist unmittelbar anwendbar. Von einem Monismus geht etwa die herrschende Lehre in Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden aus. In Deutschland herrscht hingegen die dualistische Theorie vor. Dies hat zur Folge, dass internationales Recht zuerst in nationales Recht umgesetzt werden muss, bevor es in Deutschland durch Private justiziabel wird. Nicht hierunter fällt allerdings das direkt anwendbare EU-Recht, insbesondere die Verordnung EU Verordnungen der EU.

Öffentliches Recht/Privatrecht

In den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen wird üblicherweise die große Unterscheidung zwischen Öffentliches Recht|öffentlichem Recht einerseits und Privatrecht andererseits gemacht. Hierbei handelt es sich also um ein zweigeteiltes, dualistisches System. In angelsächsischen Rechtsordnungen wird hingegen die Einheit des Rechts betont, weshalb man von einem monistischen System spricht.

Öffentliche Sachen

Gemäß dem monistischen System beurteilen sich Rechtsfragen bezüglich Recht der öffentlichen Sachen|öffentlichen Sachen im engeren Sinne – Öffentliches Vermögen Verwaltungsvermögen und öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch – ausschließlich nach öffentlichem Recht. Insbesondere muss also eine eigene, öffentlich-rechtliche Eigentumsordnung gelten. Die dualistische Theorie stellt je nach Rechtsfrage hingegen bei öffentlichen Sachen teilweise auf das Zivilrecht ab. Insbesondere gilt im dualistischen System die zivilrechtliche Eigentumsordnung.

Urheberrecht

Im Urheberrecht bezeichnet Monismus die Untrennbarkeit der Persönlichkeitsrecht persönlichkeitsrechtlichen und Verwertungsrecht verwertungsrechtlichen Befugnisse des Urhebers. Das Urheberrechtsgesetz Urhebergesetz orientiert sich an der monistischen Theorie.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Monismus#In_der_Rechtswissenschaft 24.11.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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