Unrecht: ist ein tatbestandsmäßiges und rechtswidriges Verhalten (dh. Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeitbilden zusammen Unrecht).
Unrecht ist eine Handlung, die gegen die Rechtsordnung als Ganzes verstößt.
Einzelnachweise
- Richter Dr. Oskar Maleczky aus “Strafrecht Allgemeiner Teil 1”- 8.Auflage