Ziel einer Rechtsordnung ist die Deckung normativer und faktischer Geltung. Wenn Rechtsnormen auf Dauer missachtet oder nicht angewendet oder nicht vollzogen werden, so können diese an Geltung verlieren (ÖR: Zweckmäßigkeit; desuetudo: Außerkraftsetzung durch Nicht-Anwendung) Kelsen sagt, nicht hinsichtlich einzelner Normen, nur gesamtes System kann Effektivität verlieren).
Jellinek: die normative Kraft des Faktischen –> Gesellschaft. Konventionen erlangen Verbindlichkeit, die Normen werden der Realität angepasst (Bsp.: Verjährung)
Effektivitätsverlust
EMPFEHLUNG
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- Compliance in Unternehmen, Gesellschaftsgründungen, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, IT- EDV- & Datenschutzrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht