Menschenrechte

In den Menschenrechten kommt die Anerkennung des Menschen als Träger angeborener, unantastbarer, unveräußerlicher und für die Verwirklichung eines Menschseins fundamentaler Rechte zum Ausdruck.

  • Menschenrechte 1. Generation: Klassische Freiheitsrechte. Schutz der persönlichen Freiheit vor dem Staat.
  • Menschenrechte 2. Generation: Soziale Grundrechte Recht auf Arbeit. Nur begrenzt positiviert.
  • Menschenrechte 3. Generation: Recht auf Entwicklung. Kollektiv- , nicht Individualrecht. Zwischen Staaten.

„Obwohl die Entwicklung die Durchsetzung aller MR erleichtert, ist es nicht zulässig, sich auf Entwicklungsrückstände zu berufen, um die Einschränkung anderer MR zu rechtfertigen.“ Freiheitsrechte z.B. Recht auf Leben, Freiheit etc. bedürfen der Ergänzung durch Gleichheitsrechte finden sich in den sozialen Grundrechten wieder Teilhaberechte: An Prozessen der politischen Willensbildung z.B. Wahlen.

Bedeutung der Menschenrechte

Es kommt die Anerkennung des Menschen als Träger angeborener, unantastbarer, unveräußerlicher und für die Verwirklichung seines Menschseins fundamentaler Rechte zum Ausdruck. Instrumente des Schutzes gegenüber den unterschiedlichsten Formen der Bedrohung durch obrigkeitliche Willkür bzw. Prinzipien, die die Forderungen der Garantie grundlegender humaner Lebensbedingungen für jeden Menschen zum Inhalt haben  gehören somit zu den normativen Grundlagen der Legitimität staatlicher Herrschaft.

Universalität

besteht darin, dass Prinzipien, über ihren Herkunftsbereich hinaus Gültigkeit für jeden Menschen haben, gleich welche Religion, Kultur und Zivilisation. Häufig: Vorwurf des Eurozentrismus: es werde durch die Universalität anderen Kulturen Menschenrechte europäischen Denkens aufgezwungen, ohne deren Besonderheiten zu berücksichtigen Bsp: Verhältnis Religion/Politik : muslimische Sharia als Grundlage des Rechts; Stellung der Frau. Gegenargument: eine solche Ablehnung der Menschenrechte sehe über die Tatsache hinweg, dass der moderne Nationalstaat westlicher Prägung über alle Kulturen hinweg zum globalen Phänomen geworden sei er eröffne mit Hilfe von Bürokratie, Polizei, moderner Technik massive Bedrohung für sämtliche Kulturen. Kernbereich von Menschenrechten Unabhängig von kulturellen, religiösen,… Bedingungen:

  • Recht auf Leben
  • Recht auf körperliche und moralische Unversehrtheit
  • Verbot von Folter, Sklaverei und willkürlichem Freiheitsentzug
  • Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht

Internationalität

Bedeutet, dass deren Garantie mit zunehmender Intensität zur zentralen Aufgabe der Völkerrechtsgemeinschaft geworden ist! Durchsetzung völkerrechtlich verankerter Menschenrechte ist schwierig, da es an zentralen völkerrechtlichen Institutionen mangelt, die ohne Mitwirkung der betroffen Staaten wirksam werden können Menschenrechtsverletzende Staaten berufen sich dabei auf ihre Souveränität, wogegen es den internationalen Staatengemeinschaften in dieser Situation nur möglich ist, politischen Druck mit unterschiedliche Effektivität auszuüben. Fortschritt: Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes ICC mit Sitz in Den Haag“: CC stellt einen „ständigen Gerichtshof dar, der Völkerrechtspersönlichkeit hat – ergibt sich aus dem Umstand, dass er „seine Aufgaben und Befugnisse im Hoheitsgebiet eines jeden Vertragsstaats“ wahrnehmen kann → ergänzt so die innerstaatliche Strafgerichtsbarkeit! Kompetenzen: ICC ist befugt, Gerichtsbarkeit unmittelbar über Personen auszuüben, die „schwerste Verbrechen“ begangen haben, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Im einzelnen ist der ICC für folgende Tatbestände zuständig:

  • Völkermord
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Kriegsverbrechen

Rechtspolitisch entscheidend ist, dass diese strafgerichtliche Verantwortung für alle natürlichen Personen gilt inklusive höchster Staatsfunktionäre. Dem ICC kann ein Fall entweder von einem Vertragsstaat vorgelegt werden, oder er kann unmittelbar vom „Ankläger“ anhängig gemacht werden, wenn die nationalstaatliche Strafverfolgung diese Verbrechen nicht angemessen verfolgt. Sanktionen des ICC: bestehen in Freiheitsstrafen inkl. lebenslänglich und Geldstrafen

Entwicklung

  • Menschenrechte Ergebnis, einer wesentlich durch das „abendländische“ Denken geprägten Rechtstradition. * Geistesgeschichtliche Wurzeln: in der griech.-röm. Stoa Gleichheit aller Menschen / im Christentum (gleicher Wert aller Menschen vor Gott
  • „juristische Gestalt“ als subjektive Freiheitsrechte: durch neuzeitlich-aufklärerische Begründung von Politik, Recht und Staat

Mittelalter

Freiheiten der Stände Bsp für diese überwiegend ständischen Rechtsgarantien: Magna Charta 1215 – England: „Rights of Englishmen“ – sehr früh Einschränkungen der königlichen Gewalt durch das Parlament!

Neuzeitlicher Staat

Nicht mehr ständische, sondern individualrechtliche Formulierung grundlegender Rechte der Untertanen. Säkularisierung: Prozess der Ablösung der politischen Ordnung von ihrer geistlich-religiösen Bestimmung und Durchformung Forderung nach Toleranz Vorstufe der Gewährleistung der Gewissensfreiheit – Duldung minoritärer religiöser Gesinnung, die sich schließlich zu einem “’menschlichen Anspruch auf Glaubens- und Gewissensfreiheit“‘ weiterentwickelt. Jelinek: Religionsfreiheit  „Urgrundrecht“  heute widerlegt!

Rationalistisches Naturrecht

Idee einer ursprünglichen Gleichheit aller Menschen Unverzichtbarkeit ursprünglicher Rechte der Individuen (Freiheit, Gleichheit, Eigentum) schon bei Locke.

Französische Erklärung

Die Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 enthält inhaltliche Übernahmen aus den amerikanischen Rechteerklärungen → sollen zur politischen Umgestaltung dienen. Menschenrechte dienten neben ihrer Schutzfunktion gegenüber der Bedrohung individueller Freiheit vorallem den Prinzipien vernünftiger Staatsgestaltung dies änderte sich Mitte des 19.Jhdts: unter dem Einfluss liberaler Vorstellungen wurde sie vornehmlich als subjektive Abwehrrechte gegenüber dem Staat verstanden Trennung von Gesellschaft uns Staat: Aufgabe der Grundrechte: bürgerliche Freiheit in einem gegenüber der Staatsgewalt aus grenzenden Sinn zu sichern und die Gleichheit aller vor dem Gesetz zu sichern klassische Freiheitsrecht erste Generation der Menschenrechte! Durch Industrielle Revolution soziale Frage: Entstehung neuer ökonomischer und sozialer Bedrohungen liberale Rechte allein können soziale Gerechtigkeit nicht garantieren Konsequenzen dagegen: im Sozialstaat: Maßnahmen im Falle sozialer Bedrohung von Freiheitschancen durch die Garantie sozialer Grundrechte Menschenrechte der 2.Generation.

Soziale Grundrechte haben die Aufgabe, Freiheit durch die Gewährleistung grundlegender sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte zu schaffen zB Recht auf Arbeit, Altersversorgung,. Menschenrechte 3.Generation: „Recht auf Entwicklung“ – ist kein Individualrecht sonder ein „Kollektivrecht“, das Staaten gegenüber anderen Staaten zusteht. Forderung: alle Völker hätten das Recht auf eine eigenständige, wirtschaftliche , soziale, kulturelle und politische Entwicklung.  

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