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Anerkennungstheorie

Ohne Anerkennung der Norm durch die Angesprochenen kann man Geltung nicht annehmen!
→ geht um das Verhalten der Rechtsgemeinschaft den Rechtsnormen gegenüber.

Rechtsnormen besitzen nur dann verpflichtende Kraft, wenn sie von der Rechtsgemeinschaft akzeptiert werden – somit wird die Anerkennung einer Norm durch die Normadressaten zum entscheidenden Kriterium der Rechtsgeltung.

Gilt weil Volk anerkennt!

→ Konsensbedingungen der Rechtsordnung (Bedeutung dieser Bedingung zeigt sich heute im Phänomen des Terrorismus)

Anerkennung durch Normadressaten begründet die Geltung einer Rechtsordnung

  • offene Fragen: wie: genügt Duldung, genügt Folgen auf Androhung von Zwang, wer muss anerkennen (alle/Mehrheit/ rechtsanwendende Organe), Was muss anerkannt werden (–> Anerkennung der Verfassung = indirekte Anerkennung –> Bierling)

Für die Forderung, dass Normen anerkannt werden müssen spricht:
Aspekte der Gerechtigkeit (wahrscheinlich, wenn durch die Mehrheit anerkannt)
Aspekte der Verfahrensgerechtigkeit (Akzeptanz v. Verfahrensgarantien)
Miteinbeziehung der Standpunkte d. Rechtsunterworfenen in die Rechtsschöpfung

Kritik

Anerkennung ist ein bloßes Faktum (Fehlschluss von Sein auf Sollen) keine Berücksichtigung der Anerkennungswürdigkeit (Gerechtigkeit) der Rechtsordnung.

  • Was wird überhaupt anerkannt?
  • Durch wen konkret soll diese Anerkennung erfolgen?
  • Begriff der Anerkennung selbst

Wie auch die Machttheorien gehen sie nicht auf die Frage der „Anerkennungswürdigkeit“ ein, warum soll überhaupt gehorcht werden?

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