Vor Gericht und Ermittlungsbehörden ist jede Bekundung der Prozessparteien, des Beschuldigten, der Zeugen, Sachverständigen.
ist im Verfahrensrecht jede sprachliche Mitteilung. Die Aussage kann im Verhältnis zur Wirklichkeit wahr oder falsch sein. Die (vorsätzliche) falsche uneidliche Aussage als Zeuge oder Sachverständiger – vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle – und der Meineid sind strafbar.
Siehe auch
Vernehmung
Aussagepflicht
Aussageverweigerung
Falschaussage
Literatur
Arntzen, F., Psychologie der Zeugenaussage, 4. A. 2007
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aussage/aussage.htm