Soziale Grundrechte sog. 2. Generation, Gleichheitsrechte, erste Generation konnte nur formale Gleichheit herstellen, um reale Gleichheit herzustellen, wurden soziale Grundrechte verankert. Staat ist zu einem aktiven Handeln verpflichtet Leistungsansprüche an den Staat soll materielle Gleichheitsbedingungen garantieren Recht auf Arbeit, Unterstützung im Krankheitsfall, Arbeitslosigkeit, usw…
Soft Law europ. Sozialcharta 1961, UN-Pakt über wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte 1966 auf nationaler Ebene seltener verankert, weil problematisch in der Durchsetzung können sie garantiert werden?:
Wirtschaftliche Lage des Staates, Verfassungsgerichtshof muss Grundrechte durchsetzen, Verfahren eher auf passive Rechte abgestimmt, schwierig, einen positiven Leistungsanspruch zu positivieren.
Verfassungsrang würde sie institutionell verankern, Verpflichtung des Staates, zumindest das gegenwärtige Niveau d. sozialen Sicherheit aufrecht zu erhalten, nach Möglichkeit verbessern Optimierungsgebot, Verschlechterungsverbot.
Soziale Grundrechte
Kanzlei-Empfehlung
- Agrar- und Forstrecht, Agrarrecht, Allg. Zivil- und Wirtschaftsrechtspraxis, Allgemeines Zivil- und Handelsrecht, Allgemeines Zivil- und Unternehmensrecht, Allgemeines Zivil- und Verwaltungsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Amtshaftungsrecht, Anfechtungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitsrecht, Architekten-, Architektenhaftpflichtrecht, Architektenrecht, Bau-, Bau- u. Bauvertragsrecht, Bau- und Architektenrecht, Bau- und Bauträgervertragsrecht, Bau- und Wohnrecht, Bäuerliche Übergaben, Baumängelrecht, Bauprodukterecht, Baurecht, Baurecht / Verwaltungsrecht, Baurecht & Bauträgerrecht, Baurecht und Raumordnung, Baustreitigkeiten, Bauträger-, Bauträgerrecht, Bauträgervertragsrecht, Bauvertrags- und Bauträgervertragsrecht, Bauvertrags- und Bauwerksvertragsrecht, Bauvertrags- und Vergaberecht, Bauvertragsrecht, Bauvertragsrecht und Claimmanagement, Denkmalschutz, Enteignungsrecht, Erb- und Familienrecht, Erbrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Familien- und Erbrecht, Fischereirecht, Forstrecht, Geschäftsführer- und Vorstandshaftung, Gesellschafterstreit, Gesellschaftsgründungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsrecht/ Wirtschaftsrecht, Grundverkehrsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilien- und Immobilienvertragsrecht, Immobilienmaklerrecht, Immobilienrecht, Immobilienrecht - Miet- und Wohnrecht, Jagdrecht, Land- und Forstwirtschaft, Landpachtrecht, Landwirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Liegenschaftsbewertungsrecht, Liegenschaftsrecht, Liegenschaftsvertragsrecht, Litigation (Zivil- und Strafprozessrecht), Maklerrecht, Miet- und Hausverwaltungsrecht, Miet- und Pachtrecht, Miet- und Wohnrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht, Nachbar- und Immobilienrecht, Nachbarrecht, ÖNORMEN, Private Clients, Produkthaftung, Prozeßführung, Prozessführung in Zivil- und Strafsachen, Prozessrecht, Raumordnung, Raumordnungs- und Baurecht, Rechtsberatung f. Klein- u. Mittelbetriebe, Schadenersatz-, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Schadenersatz/Gewährleistung insb. Baumängel, Schadenersatzrecht, Start-Up-Beratung, Übergabsverträge, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht, Vermögensteilungen, Vertrags- und Testamentserrichtung, Vertragserrichtung/Treuhandabwicklung, Vertragserrichtungen, Vertragsgestaltung für Windparks u.Ä., Vertragsgestaltung und -abwicklung, Vertragsrecht, Vertretung vor Gericht und Schiedsgerichten, Vertretung vor VfGH und VwGH, Wasserrecht, Wirtschafts- und Liegenschaftsrecht, Wohn- und Liegenschaftsrecht, Wohnungs- und Wohnungseigentumsrecht, Wohnungseigentums- und Liegenschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht, Zivil- und Zivilprozeßrecht, Zivilrecht
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