Ein Prinzip des rechtsstaatlichen Strafrechts. Das Gebot gesetzlicher Bestimmtheit der Strafnorm verbietet eine analoge Anwendung auf ähnliche Fälle zu Lasten des Täters.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/analogieverbot/analogieverbot.htm
Ein Prinzip des rechtsstaatlichen Strafrechts. Das Gebot gesetzlicher Bestimmtheit der Strafnorm verbietet eine analoge Anwendung auf ähnliche Fälle zu Lasten des Täters.
http://www.rechtslexikon.net/d/analogieverbot/analogieverbot.htm
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