Beim Begriff Rechtsquelle unterscheidet man:
- Rechtserzeugungsquellen Recht wird erzeugt und ihm wird Geltungskraft als verbindlicher Maßstab menschlichen Verhaltens verliehen – z.B. Gesetze, Verordnungen, Gewohnheitsrecht
- Rechtserkenntnisquellen jene Grundlagen, aus denen wir die Kenntnis des Rechts schöpfen.