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Austeilende Gerechtigkeit

Bezieht sich auf ein Verhältnis der Über und Unterordnung (insb. Staat – Bürger):
Übergeordnete Instanz obliegt es, gegenüber untergeordneten Personen, eine Verteilung von Rechten und Pflichten vorzunehmen; charakterisiert durch das Vorhandensein von mind. 2 Personen)
(Aristoteles: „Geometrische Gleichheit“)

Es gilt:

  • Güter- und Lastenverteilung nicht willkürlich, sondern nach einem sachlichen Maß

vorzunehmen

  • diesen sachlichen Maßstab in sämtlichen Anwendungsfällen gleichmäßig durchzuhalten

→ Regeln der austeilenden Gerechtigkeit betreffen die grundlegende Gestaltung der gesamten RO. Bsp: Regeln über Rechts- und Handlungsfähigkeit, Garantie von Grund- und Freiheitsrechten, etc.

Verteilung kann nach egalitären oder nach proportionalen Gesichtspunkten erfolgen. Egalitär va dann, wenn es sich um die Gewährleistung grundlegender Rechte handelt bzw. um die Verteilung von Gütern, die die Grundbedürfnisse der Menschen befriedigen.
Kriterien der Proportionalität va dann, wenn nach dem Leistungsprinzip Gesichtspunkte des Verdienstes Berücksichtigung finden sollen.

Rawls/Walzer: Ausführungen zum Verhältnis dieser Verteilungskriterien Kontoversen liegen in den unterschiedlichen ideologischen Positionen und den verschiedensten Interessensstandpunkten.

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