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Ziviler Ungehorsam


Lehre vom Zivilen Ungehorsam wurde in der anglo-amerikanischen Diskussion u.a. Aus Anlass der Bewegung gegen den Vietnamkrieg entfaltet. Sie weist gewisse Parallelen zum kontinentaleuropäischen Widerstandsrecht auf, setzt aber doch unterschiedliche Akzente.

Hier steht das  Konzept des gewaltlosen Widerstandes im Rechtsstaat  im Vordergrund – auch im dt. Sprachraum im Zuge der Anti-Atombewegung.

→ nicht gegen den ganzen Staat gerichtet, sondern es werden konkrete Akte nicht akzeptiert!

Rawls

Ziviler Ungehorsam „öffentliche, gewaltlose, gewissensbestimmte, aber politisch gesetzeswidrige Handlung, die gewöhnlich eine Änderung der Gesetze oder der Regierungspolitik herbeiführen soll“.

Der Ungehorsam wird unter folgenden Bedingungen als gerechtfertigt angesehen:

  • Vorliegen eindeutiger und schwerwiegender Ungerechtigkeiten
  • legale Vorgangsweisen müssen ausgeschöpft sein
  • Gewaltfreiheit
  • Verhältnismäßigkeit

Es muss eine schwerwiegende und eindeutige Ungerechtigkeit vorliegen, eine einzelne Maßnahme der Regierungspolitik im funktionierenden Rechtsstaat vs. Widerstandsrecht – richtet sich gegen die gesamte Rechtsordnung.
Erforderlichkeit: alle legalen Rechtsmittel müssen ausgeschöpft sein Widerst.R – auch Gewaltfreiheit: Schutz der körperlichen Integrität und anderer zentraler Rechtsgüter Widerst.R teilt sich in aktiven und passiven Widerstand – kann auch mit Gewalt verbunden sein.
Der allgemeine Rechtsfrieden darf nicht gefährdet sein, gewissensbestimmte, gewaltfreie aber illegale Handlung, muss ÖFFENTLICH sein, da ihr Symbolwirkung zukommt.
Ein höheres Maß der Gültigkeit der Gesamtrechtsordnung soll dadurch bewiesen werden, In der Handlung wird prinzipielle Rechtstreue zum Ausdruck gebracht, für die Folgen muss man einstehen.

Legitimität im demokratischen Rechtsstaat

In bestimmten Fällen kann die Mehrheitsregel versagen bei irreversiblen Folgen – Zerstörung der Lebensgrundlage; wenn nicht alle Betroffenen abstimmen können spätere Generationen, grenzüberschreitende Wirkungen von Maßnahmen aufgrund von Gesetzen Atomkraftwerk.

Legitimationsprobleme der demokratischen Mehrheitsregel

Im demokratischen Rechtsstaat ist davon auszugehen, dass die Gesetze und Vollzugsakte demokratisch legitimiert sind Wahlen, Mehrheitsprinzip, Berücksichtigung der Freiheit und Gleichheit aller Bürger.
Derogation eines „missglückten“ Gesetzes sei jederzeit möglich – problematisch sind jedoch irreversible Folgen Atomkraft – Atommüll, Supergau; Artenschutzgesetz nach Ausrottung best. Arten Mehrheitsbeschlüsse vorangegangener Generationen verursachen Probleme für spätere — Mehrheitsregel nicht mehr befriedigend.

 

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