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Ratio decidendi lat. „Entscheidungsgrund“ steht für Rechtsansichten in einer Gerichtsentscheidung, die für die Entscheidung tragend sind. Gegensatz ist das ”obiter dictum”.
Die ”ratio decidendi” ist „der wesentliche Gesichtspunkt“Martin Kriele: ”Grundprobleme der Rechtsphilosophie.” LIT, Münster 2004, 2. Auflage, S. 32. einer gerichtlichen Entscheidung, nach Kriele als generell-abstrakte Regel gedanklich oder ausdrücklich formuliert.
Siehe auch
Präzedenzfall, Ratio
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Ratio_decidendi 11.12.2014
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