In den Rechtswissenschaften wird als „Teleologie“ eine besondere Auslegungsmethode bezeichnet. Sie wird als die vierte klassische Auslegungsmethode aufgeführt, neben der grammatischen der Wortlautanalyse, der systematischen der Frage nach der Stellung im Rechtssystem und der historischen welche den „gesetzgeberischen Willen“ mitberücksichtigt und hermeneutisch zu verstehen versucht.
Die teleologische Auslegung fragt nach Sinn und Zweck eines Gesetzes und sucht, diese zunächst zu ermitteln und der Gesetzesnorm ihnen gemäß entsprechende Bedeutungen zuzuschreiben.
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