§ 4
§ 4 Krankenhausspezifische Basisausbildung
Fassung: 1. Januar 1995 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 4 K-LVBG 1994?
- Kernaussage§ 4 K-LVBG 1994 behandelt "Krankenhausspezifische Basisausbildung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 21 Dienst- und Personalvertretungsrecht der Landesbediensteten
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
§ 4Krankenhausspezifische Basisausbildung
(1) Wenn die Landesregierung eine krankenhausspezifische Basisausbildung nach § 3 Abs. 2 einführt, hat sie mit Verordnung die Fachgebiete und Bildungsinhalte der krankenhausspezifischen Basisausbildung iSd § 3 Abs. 2 unter Bedachtnahme auf die besonderen Erfordernisse der Krankenhausverwaltung und –organisation zu regeln.
(2) Zur Vermittlung der Basisausbildung iSd Abs. 1 sind vom Vorstand der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Ausbildungslehrgänge zu organisieren und durchzuführen. Bedienstete der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft sind vom Vorstand der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft, Bedienstete der Landeskrankenanstalten sind von der Krankenanstaltenleitung der jeweiligen Landeskrankenanstalt auf Antrag zu einem Ausbildungslehrgang zuzulassen, wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung eine Tätigkeit von mindestens einem Jahr im Verwaltungsdienst einer Krankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft nachweisen können.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 K-LVBG 1994 in einfachen Worten?
§ 4 K-LVBG 1994 behandelt "Krankenhausspezifische Basisausbildung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1995 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 3. Dezember 2019
- Fassung seit
- 1. Januar 1995
- Fassung bis
- laufend
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