§ 84
§ 84 Physische Aufbewahrung
Fassung: 1. Januar 2013 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 84 BHV 2013?
- Kernaussage§ 84 BHV 2013 behandelt "Physische Aufbewahrung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Verrechnungsunterlagen, die sich wegen ihrer Größe, Beschaffenheit oder aus sonstigen Gründen nicht für die Aufbewahrung in...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Physische Aufbewahrung
(§ 107 BHG 2013)
§ 84. (1) Verrechnungsunterlagen, die sich wegen ihrer Größe, Beschaffenheit oder aus sonstigen Gründen nicht für die Aufbewahrung in digitaler Form nach § 83 eignen, sind physisch – sobald der Gebarungsfall abgeschlossen ist – sieben Jahre sicher und geordnet aufzubewahren. Erforderlichenfalls sind die Papierunterlagen auch über den Zeitraum von sieben Jahren hinaus aufzubewahren.
(2) Die physische Aufbewahrung nach Abs. 1 ist so einzurichten, dass die Unterlagen zu den jeweiligen Verrechnungsaufschreibungen jederzeit zur Verfügung stehen. Die Unterlagen sind getrennt nach Finanzjahren und Verrechnungskreisen und innerhalb dieser sachgeordnet nach Konten aufzubewahren. Wenn sich Unterlagen auf mehrere Finanzjahre beziehen, sind sie nach dem letzten angesprochenen Finanzjahr aufzubewahren. Wenn sich die Unterlagen auf mehrere Verrechnungskreise beziehen, sind sie nach Konten geordnet aufzubewahren. Verrechnungsunterlagen, die sich nur auf sonstige Verrechnungskreise beziehen, sind in sachlicher Ordnung dieser Verrechnungskreise aufzubewahren. Innerhalb der sachlichen Ordnung sind die Unterlagen in zeitlicher Reihenfolge aufzubewahren.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 84 BHV 2013 in einfachen Worten?
§ 84 BHV 2013 behandelt "Physische Aufbewahrung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2013 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 14. April 2014
- Fassung seit
- 1. Januar 2013
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 59/2026
- BGBl. II Nr. 579/2020
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