§ 112
§ 112 Aufschreibungen über den Barzahlungsverkehr
Fassung: 1. Januar 2013 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 112 BHV 2013?
- Kernaussage§ 112 BHV 2013 behandelt "Aufschreibungen über den Barzahlungsverkehr" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Sämtliche Ein- und Auszahlungen sind nachvollziehbar, richtig und vollständig in Verrechnungsaufschreibungen aufzuzeichnen. Die vorgenommenen Ein- und...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Aufschreibungen über den Barzahlungsverkehr
§ 112. (1) Sämtliche Ein- und Auszahlungen sind nachvollziehbar, richtig und vollständig in Verrechnungsaufschreibungen aufzuzeichnen. Die vorgenommenen Ein- und Auszahlungen sind, sowohl einzeln mittels Beleg, als auch fortlaufend gesammelt in den Aufzeichnungen nach der Bestimmung des § 71 Abs. 2 nachzuweisen.
(2) Anlässlich jeder Ein- oder Auszahlung in bar ist eine Zahlungsbestätigung auszustellen.
(3) In der Zahlungsbestätigung sind folgende Angaben festzuhalten:
(4) Zum Ende einer Abrechnungsperiode und vor jeder Übergabe der Kassengeschäfte an eine andere Person sind die Aufzeichnungen nach § 71 Abs. 2 abzuschließen. Der Abschluss hat in der Weise zu erfolgen, dass
(5) Wird bei der Abstimmung der Aufzeichnungen nach Abs. 4 ein Differenzbetrag festgestellt, ist dieser umgehend aufzuklären, andernfalls ist der Betrag als Einzahlung (bei einem festgestellten Mehrbestand an Barzahlungsmitteln) oder als Auszahlung (bei einem festgestellten Fehlbestand, sofern dieser nicht von der Kassierin oder dem Kassier sofort ersetzt wird) festzuhalten.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 112 BHV 2013 in einfachen Worten?
§ 112 BHV 2013 behandelt "Aufschreibungen über den Barzahlungsverkehr" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 14. April 2014
- Fassung seit
- 1. Januar 2013
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 23:22
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 59/2026
- BGBl. II Nr. 579/2020
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Verweise
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