§ 65
§ 65 Verrechnung von Obligos
Fassung: 1. Januar 2013 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 65 BHV 2013?
- Kernaussage§ 65 BHV 2013 behandelt "Verrechnung von Obligos" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für Gebarungsfälle, die im Sinne von § 38 Abs. 2 zu Geldleistungsverpflichtungen zu Gunsten oder zu...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Verrechnung von Obligos
(§ 90 Abs. 2 BHG 2013)
§ 65. (1) Für Gebarungsfälle, die im Sinne von § 38 Abs. 2 zu Geldleistungsverpflichtungen zu Gunsten oder zu Lasten des Bundes führen oder diese in Aussicht stellen, ohne dass eine Verbindlichkeit entstanden ist, sind Mittelvormerkungen vorzunehmen. Mittelvormerkungen sind auf den jeweiligen Konten als Obligo zu verrechnen.
(2) Mittelvormerkungen sind, abhängig vom zu Grunde liegenden Sachverhalt, auf folgende Weise vorzunehmen:
(3) Bei Obligos, denen ein Dauerschuldverhältnis zu Grunde liegt, sind Mittelvormerkungen in Höhe der auf die einzelnen Finanzjahre entfallenden Beträge vorzunehmen.
(4) Dauerschuldverhältnisse sind als Mittelvormerkungen mindestens für
(5) Mittelvormerkungen sind darüber hinaus vorzunehmen, wenn zwischen Organen des Bundes Leistungsverpflichtungen auf Grund von § 63 Abs. 1 BHG 2013 begründet oder in Aussicht gestellt werden.
(6) Mittelvormerkungen, die durch Forderungen oder Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden, sind anlässlich der Verrechnung dieser Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 67 auszubuchen.
(7) Zum Jahresende bestehende Mittelvormerkungen sind in das darauf folgende Finanzjahr vorzutragen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 65 BHV 2013 in einfachen Worten?
§ 65 BHV 2013 behandelt "Verrechnung von Obligos" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2013 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 14. April 2014
- Fassung seit
- 1. Januar 2013
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 23:22
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 59/2026
- BGBl. II Nr. 579/2020
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