Verordnungen

Bundeshaushaltsverordnung 2013

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2013 – BHV 2013)

BHV 2013VerordnungFassung seit 19. März 2026RIS-Stand 19. März 2026

RIS-Gesetzesnummer 20006881 · BGBl. II Nr. 266/2010 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 59/2026 · 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Original im RIS öffnen

§ 131

§ 131 8. TEIL

Fassung: 19. März 2026 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 131 BHV 2013?

  • Kernaussage§ 131 BHV 2013 behandelt "8. TEIL" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

8. TEIL

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

§ 131. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft, sofern in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist.

(2) § 49 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

(3) Die §§ 67 Abs. 2, 119 bis 127 und § 132 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die §§ 96 bis 104 der Bundeshaushaltsverordnung 2009, BGBl. II Nr. 489/2008, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

(5) Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt die Bundeshaushaltsverordnung 2009, BGBl. II Nr. 489/2008, außer Kraft.

(6) § 129 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 579/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

(7) Die Überschrift zu § 40 im Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 4, § 7 Abs. 4, § 14 Abs. 3 bis 5, § 22 Abs.1 bis 2, § 27 Abs. 3, § 29 Abs. 4 (neu), § 34 Abs. 2 Z 1 lit. a, lit. d, lit. e, lit. f und lit. g, § 40 samt Überschrift, § 42 Abs. 4, § 47 Abs.5 (neu) § 53 Abs. 2, 4 und 6, § 56 Abs. 7, § 72 Abs. 1 bis 3 und 4, § 77 Abs. 1, § 87 Abs. 4, § 88 Abs. 1 Z 1-4 (neu) und Abs. 2, § 96 Abs. 4 (neu), § 100 Abs. 2 und 3, § 119 Abs.4a (neu), § 120 Abs. 4 letzter Satz, § 122 Abs. 1 und 4, 124 Abs. 6, 7, 9 und 10 in der Fassung von BGBl. II Nr. 59/2026 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 131 BHV 2013 in einfachen Worten?

§ 131 BHV 2013 behandelt "8. TEIL" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
19. März 2026
Fassung seit
19. März 2026
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
6. Oktober 2026 23:22
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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 59/2026
  • BGBl. II Nr. 579/2020

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