Verordnungen

Zivilflugplatz-Verordnung

Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 1. Juli 1972 betreffend Zivilflugplätze (Zivilflugplatz-Verordnung – ZFV 1972)

ZFV 1972VerordnungFassung seit 1. September 1972RIS-Stand 27. November 2017

RIS-Gesetzesnummer 10011441 · BGBl. Nr. 313/1972 · 92 Luft- und Weltraumfahrt · Original im RIS öffnen

§ 67

§ 67 . Stoppflächenmarkierung

Fassung: 1. September 1972 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 67 ZFV 1972?

  • Kernaussage§ 67 ZFV 1972 behandelt ". Stoppflächenmarkierung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Auf Stoppflächen, welche sich von ihrer Umgebung nicht deutlich abheben, finden die Bestimmungen über die Randmarkierung...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

5. Abschnitt – Markierung von Stoppflächen

§ 67. Stoppflächenmarkierung

Auf Stoppflächen, welche sich von ihrer Umgebung nicht deutlich abheben, finden die Bestimmungen über die Randmarkierung von unbefestigten Pisten gemäß § 62 Abs. 2 sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, daß die Farbe der zweistieligen Markierungsfähnchen rot sein muß.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel5. Abschnitt – Markierung von Stoppflächen
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 67 ZFV 1972 in einfachen Worten?

§ 67 ZFV 1972 behandelt ". Stoppflächenmarkierung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. September 1972 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. November 2017
Fassung seit
1. September 1972
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 03:44
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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