§ 28
§ 28 . Richtung und Ausrundungen von Rollwegen
Fassung: 1. September 1972 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 28 ZFV 1972?
- Kernaussage§ 28 ZFV 1972 behandelt ". Richtung und Ausrundungen von Rollwegen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Rollwege müssen möglichst geradlinig verlaufen. Notwendige Krümmungen müssen so ausgeführt sein, daß die äußeren Räder des...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
§ 28. Richtung und Ausrundungen von Rollwegen
(1) Rollwege müssen möglichst geradlinig verlaufen. Notwendige Krümmungen müssen so ausgeführt sein, daß die äußeren Räder des kurveninneren Hauptfahrwerkes eines rollenden Luftfahrzeuges, solange sich dessen Pilotenraum über der Rollwegmittellinie befindet, vom Rande des Rollweges nicht weniger entfernt sind als:
(2) Ausrundungen an Abzweigungen und Kreuzungen von Rollwegen mit Pisten, Abstellflächen, Ausweichstellen oder anderen Rollwegen müssen, soweit in Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, in Abhängigkeit vom Schnittwinkel folgende Mindestradien aufweisen:
Schnittwinkel
Klasse
A und B
Klasse
C
Mindestradius
Klasse D, E, F und
Hubschrauberpisten
unter 45°
23 m
7,5 m
6 m
45° bis 135°
30 m
15 m
10,5 m
über 135°
60 m
60 m
30 m
(3) Der im Abs. 2 für Schnittwinkel unter 45° vorgeschriebene Mindestradius von 23 m darf bis zu 7,5 m verringert werden, wenn der Verkehrsfluß dies erlaubt.
(4) Soll ein Rollweg von Luftfahrzeugen benützt werden, bei denen der entlang der Flugzeuglängsachse gemessene Abstand zwischen Pilotenraum und Hauptfahrwerk mehr als 20 m beträgt, so müssen unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des Abs. 1 die Ausrundungsradien entsprechend größer sein.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 28 ZFV 1972 in einfachen Worten?
§ 28 ZFV 1972 behandelt ". Richtung und Ausrundungen von Rollwegen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. November 2017
- Fassung seit
- 1. September 1972
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 03:44
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