Verordnungen

Zivilflugplatz-Verordnung

Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 1. Juli 1972 betreffend Zivilflugplätze (Zivilflugplatz-Verordnung – ZFV 1972)

ZFV 1972VerordnungFassung seit 1. September 1972RIS-Stand 27. November 2017

RIS-Gesetzesnummer 10011441 · BGBl. Nr. 313/1972 · 92 Luft- und Weltraumfahrt · Original im RIS öffnen

§ 32

§ 32 . Ausweichstellen und Wendebecken

Fassung: 1. September 1972 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 32 ZFV 1972?

  • Kernaussage§ 32 ZFV 1972 behandelt ". Ausweichstellen und Wendebecken" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Bei Errichtung von Ausweichstellen zur Erleichterung des Rollverkehres müssen die Bestimmungen des § 29 Abs. 1...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

§ 32. Ausweichstellen und Wendebecken

(1) Bei Errichtung von Ausweichstellen zur Erleichterung des Rollverkehres müssen die Bestimmungen des § 29 Abs. 1 bis 3 über Mindestabstände von Pisten und Hindernissen eingehalten werden.

(2) Die Längs- und Querneigung von Ausweichstellen darf die zulässigen Neigungen von Rollwegen gemäß § 30 Abs. 1 und 4 nicht überschreiten.

(3) An den Enden von Wasserpisten müssen Wendebecken vorhanden sein. Der Durchmesser der Wendebecken muß mindestens doppelt so groß wie die Breite der Wasserpiste sein. Die Tiefe von Wendebecken, gemessen bei niedrigstem Wasserstand, muß der Mindesttiefe der zugehörigen Wasserpiste entsprechen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel5. Abschnitt – Abstellflächen, Anlegestellen und sonstige Bewegungsflächen
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 32 ZFV 1972 in einfachen Worten?

§ 32 ZFV 1972 behandelt ". Ausweichstellen und Wendebecken" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. September 1972 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. November 2017
Fassung seit
1. September 1972
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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