§ 14
§ 14 . Pistenlänge
Fassung: 1. September 1972 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 14 ZFV 1972?
- Kernaussage§ 14 ZFV 1972 behandelt ". Pistenlänge" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die tatsächliche Länge einer Piste ist aus der Pistengrundlänge (Abs. 2) und den Berichtigungsfaktoren für Höhe,...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
§ 14. Pistenlänge
(1) Die tatsächliche Länge einer Piste ist aus der Pistengrundlänge (Abs. 2) und den Berichtigungsfaktoren für Höhe, Temperatur und Pistenlängsneigung gemäß Abs. 3 bis 6 zu bestimmen.
(2) Als Pistengrundlänge gilt jene Länge, die den Betriebsanforderungen für Start und Landung einer Luftfahrzeugtype auf einer horizontalen befestigten Piste in Meereshöhe bei Normalatmosphäre und Windstille entspricht.
(3) Die Grundlänge gemäß Abs. 2 ist für je 30 m der Flugplatzbezugshöhe um 0,7% zu vergrößern.
(4) Die gemäß Abs. 3 vergrößerte Grundlänge ist für je 1° Celsius, um welches die Flugplatzbezugstemperatur die Temperatur in Normalatmosphäre für die Flugplatzbezugshöhe überschreitet, um 1% zu vergrößern.
(5) Die gemäß Abs. 4 vergrößerte Grundlänge ist bei längsgeneigten Pisten der Klassen A, B und C um 10% je 1% der Pistenlängsneigung zu vergrößern.
(6) Abweichend von den Bestimmungen des Abs. 3 bis 5 darf bei unbefestigten Pisten der Klassen D, E, F und Hubschrauberpisten die tatsächliche Pistenlänge aus der Pistengrundlänge und einem Zuschlag von 1% derselben für je 30 m der Flugplatzbezugshöhe ermittelt werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 14 ZFV 1972 in einfachen Worten?
§ 14 ZFV 1972 behandelt ". Pistenlänge" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. September 1972 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. November 2017
- Fassung seit
- 1. September 1972
- Fassung bis
- laufend
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