§ 29
§ 29 . Abstand von Rollwegen
Fassung: 1. September 1972 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 29 ZFV 1972?
- Kernaussage§ 29 ZFV 1972 behandelt ". Abstand von Rollwegen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Rollwege müssen voneinander, von Pisten und von Hindernissen, gemessen von Rand zu Rand, folgende Mindestabstände aufweisen
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
§ 29. Abstand von Rollwegen
(1) Rollwege müssen voneinander, von Pisten und von Hindernissen, gemessen von Rand zu Rand, folgende Mindestabstände aufweisen:
Pistenklasse
Abstand von Pisten
Abstand von Rollwegen
Abstand von Hindernissen
A und B
150 m
62 m
38 m
C
75 m
45 m
38 m
D
60 m
27 m
18 m
E, F und Hubschrauberpisten A und B
50 m
23 m
16 m
Hubschrauberpisten C
30 m
15 m
12 m
(2) Von Präzisionsanflugpisten der Kategorie II und III müssen Rollwege einen Mindestabstand von 265 m und von anderen Instrumentenpisten einen Mindestabstand von 150 m, gemessen von Rand zu Rand, aufweisen. Unbeschadet dessen müssen Rollwege, die zu Instrumentenpisten führen, so errichtet sein, daß eine Störwirkung auf Flugsicherungsanlagen durch auf diesen Rollwegen befindliche Luftfahrzeuge vermieden wird.
(3) Die im Abs. 1 und 2 festgelegten Mindestabstände von Pisten gelten nicht für den in die Piste einmündenden Teil eines Rollweges.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 29 ZFV 1972 in einfachen Worten?
§ 29 ZFV 1972 behandelt ". Abstand von Rollwegen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. September 1972 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. November 2017
- Fassung seit
- 1. September 1972
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 03:44
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