§ 35
§ 35 . Allgemeines
Fassung: 1. September 1972 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 35 ZFV 1972?
- Kernaussage§ 35 ZFV 1972 behandelt ". Allgemeines" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zivilflugplätze dürfen nur betrieben werden, wenn der Schutzbereich der für den An- und Abflug bestimmten Bewegungsflächen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
III. TEIL: SCHUTZBEREICH UND FREIFLÄCHEN
1. Abschnitt – Schutzbereich
§ 35. Allgemeines
(1) Zivilflugplätze dürfen nur betrieben werden, wenn der Schutzbereich der für den An- und Abflug bestimmten Bewegungsflächen frei von Hindernissen ist, welche die Sicherheit der Luftfahrt beeinträchtigen, oder wenn durch Beseitigung solcher Hindernisse oder durch ihre Kennzeichnung beziehungsweise Befeuerung die Sicherheit der Luftfahrt gewährleistet wird.
(2) Als Hindernis gelten insbesondere Bauwerke, Bäume, Sträucher, verspannte Seile und Drähte sowie Bodenerhebungen, soweit sie folgende, den Schutzbereich nach unten begrenzende Flächen (Grenzflächen) überragen:
(3) Als Hindernis gelten in den im Abs. 2 lit. a und lit. b bezeichneten Bereichen außerdem Gruben, Kanäle und ähnliche Bodenvertiefungen. Ferner gelten in diesen Bereichen Verkehrswege, welche während des Flugbetriebes nicht gesperrt werden können, als Hindernis mit jener Höhe, welche darauf verkehrende Fahrzeuge maximal aufweisen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 35 ZFV 1972 in einfachen Worten?
§ 35 ZFV 1972 behandelt ". Allgemeines" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. September 1972 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. November 2017
- Fassung seit
- 1. September 1972
- Fassung bis
- laufend
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