§ 40
§ 40 Vor-Ort-Kontrollen flächenbezogener Invekos-Maßnahmen
Fassung: 29. September 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 40 GSP-AV?
- Kernaussage§ 40 GSP-AV behandelt "Vor-Ort-Kontrollen flächenbezogener Invekos-Maßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Vor-Ort-Kontrollen erstrecken sich auf alle landwirtschaftlichen und gegebenenfalls nicht-landwirtschaftlichen Parzellen, für die eine Beihilfe im Rahmen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Vor-Ort-Kontrollen flächenbezogener Invekos-Maßnahmen
§ 40. (1) Vor-Ort-Kontrollen erstrecken sich auf alle landwirtschaftlichen und gegebenenfalls nicht-landwirtschaftlichen Parzellen, für die eine Beihilfe im Rahmen einer flächenbezogenen Invekos-Maßnahme beantragt wird, sofern die Förderbedingungen nicht bereits durch Flächenmonitoring überprüft werden.
(2) Die Vor-Ort-Kontrollen umfassen die Überprüfung der Förderkriterien, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen für die vom Begünstigten im Rahmen der jeweiligen Fördermaßnahmen angemeldeten Fläche und gegebenenfalls eine Flächenvermessung.
(3) Der gemäß § 10 zu erstellende Kontrollbericht hat zusätzlich die kontrollierten landwirtschaftlichen Parzellen, die vermessenen landwirtschaftlichen Parzellen bzw. erforderlichenfalls nicht-landwirtschaftlichen Parzellen, gegebenenfalls einschließlich der Ergebnisse der Vermessung je landwirtschaftliche Parzelle und der angewandten Messverfahren zu enthalten.
(4) Für alle laut Abs. 2 erforderlichen Flächenvermessungen wird ein einheitlicher Wert für die Puffertoleranz von 0,75 m festgelegt. Dieser wird unabhängig vom Messverfahren auf den bei der Flächenvermessung ermittelten Umfang angewandt. Die daraus resultierende Toleranzfläche darf maximal 1 ha betragen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 40 GSP-AV in einfachen Worten?
§ 40 GSP-AV behandelt "Vor-Ort-Kontrollen flächenbezogener Invekos-Maßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 29. September 2023
- Fassung seit
- 29. September 2023
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 1/2026
- BGBl. II Nr. 283/2024
- BGBl. II Nr. 81/2024
- BGBl. II Nr. 3/2024
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