§ 109
§ 109 5. Kapitel
Fassung: 6. August 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 109 GSP-AV?
- Kernaussage§ 109 GSP-AV behandelt "5. Kapitel" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich auf die Antragsjahre beginnend mit 2025 beziehen (vgl. § 242...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
5. Kapitel
Soziale Konditionalität
§ 109. (1) Die Gerichte und Verwaltungsstrafbehörden erster Instanz haben der AMA zu den von Art. 14 der Verordnung (EU) 2021/2115 erfassten Rechtsnormen bei in Rechtskraft erwachsenem Ausgang von Strafverfahren – ausgenommen bei Einstellungen und Freisprüchen –
(2) Den von Art. 14 der Verordnung (EU) 2021/2115 erfassten und in Anhang IV der Verordnung (EU) 2021/2115 genannten Bestimmungen sind die entsprechenden nationalen Regelungen in Anlage 3 gegenübergestellt.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 109 GSP-AV in einfachen Worten?
§ 109 GSP-AV behandelt "5. Kapitel" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 6. August 2024 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 23. Oktober 2024
- Fassung seit
- 6. August 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 14:19
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 1/2026
- BGBl. II Nr. 283/2024
- BGBl. II Nr. 81/2024
- BGBl. II Nr. 3/2024
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
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