§ 116
§ 116 Mindestinhalte, Mindest- und Maximalausgaben
Fassung: 1. Januar 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 116 GSP-AV?
- Kernaussage§ 116 GSP-AV behandelt "Mindestinhalte, Mindest- und Maximalausgaben" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die operationellen Programme müssen mindestens die Ziele gemäß Artikel 46 lit. b, e und f der...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Mindestinhalte, Mindest- und Maximalausgaben
§ 116. (1) Die operationellen Programme müssen mindestens die Ziele gemäß Artikel 46 lit. b, e und f der Verordnung (EU) 2021/2115 verfolgen und drei oder mehr Fördergegenstände im Zusammenhang mit den Zielen gemäß Art. 46 lit. e und f umfassen.
(2) Mindestens 15% der Ausgaben eines operationellen Programmes müssen für Sektormaßnahmen bestimmt sein, welche den Zielen gemäß Art. 46 lit. e und f der Verordnung (EU) 2021/2115 zugeordnet sind.
(3) Mindestens 2% der Ausgaben eines operationellen Programmes müssen in der Fördermaßnahme 47-08 erfolgen.
(4) Die Ausgaben der Fördermaßnahme 47-23 dürfen nicht mehr als ein Drittel der Gesamtausgaben des operationellen Programmes betragen.
(5) Die Verpflichtungen gemäß Abs. 1 bis Abs. 4 gelten als erfüllt, wenn am Ende der Laufzeit des operationellen Programms die Mindestinhalte, Mindest- und Maximalausgaben eingehalten werden.
(6) Werden mit dem operationellen Programm nicht die Mindestinhalte gemäß Abs. 1 bis 3 beantragt, ist der Förderantrag abzulehnen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 116 GSP-AV in einfachen Worten?
§ 116 GSP-AV behandelt "Mindestinhalte, Mindest- und Maximalausgaben" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 2. November 2022
- Fassung seit
- 1. Januar 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 14:19
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 1/2026
- BGBl. II Nr. 283/2024
- BGBl. II Nr. 81/2024
- BGBl. II Nr. 3/2024
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Verweise
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