§ 216
§ 216 Fördergegenstand Einrichtungen zur Gärungssteuerung und Maischetemperierung
Fassung: 1. Januar 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 216 GSP-AV?
- Kernaussage§ 216 GSP-AV behandelt "Fördergegenstand Einrichtungen zur Gärungssteuerung und Maischetemperierung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Gefördert wird die Neuanschaffung und Errichtung folgender Komponenten
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Fördergegenstand Einrichtungen zur Gärungssteuerung und Maischetemperierung
§ 216. (1) Gefördert wird die Neuanschaffung und Errichtung folgender Komponenten:
(2) Systeme, welche ausschließlich der Raumkühlung dienen, werden nicht gefördert.
(3) Die maximal förderfähige Investitionssumme über die Förderperiode beträgt 75 000 € je Förderwerber.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 216 GSP-AV in einfachen Worten?
§ 216 GSP-AV behandelt "Fördergegenstand Einrichtungen zur Gärungssteuerung und Maischetemperierung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2023 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 2. November 2022
- Fassung seit
- 1. Januar 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 14:19
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 1/2026
- BGBl. II Nr. 283/2024
- BGBl. II Nr. 81/2024
- BGBl. II Nr. 3/2024
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
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