§ 83
§ 83 Projektänderungen bei Projektmaßnahmen
Fassung: 3. Januar 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 83 GSP-AV?
- Kernaussage§ 83 GSP-AV behandelt "Projektänderungen bei Projektmaßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Wesentliche Änderungen des Projekts können bis zum Abschluss der Verwaltungskontrolle der Fördervoraussetzungen beantragt werden, danach nur,...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Projektänderungen bei Projektmaßnahmen
§ 83. (1) Wesentliche Änderungen des Projekts können bis zum Abschluss der Verwaltungskontrolle der Fördervoraussetzungen beantragt werden, danach nur, wenn die wesentlichen Änderungen
(2) Wesentliche Änderungen des Projekts liegen insbesondere vor bei:
(3) Kosten betreffend wesentliche Änderungen des Projekts sind erst ab Beantragung der Änderung förderfähig.
(4) Unwesentliche Änderungen können spätestens mit dem Zahlungsantrag gemeldet und beantragt werden, sofern nicht von der Bewilligenden Stelle eine frühere Bekanntgabe vorgeschrieben wird. Die Meldepflicht entfällt bei Projekten, für die Pauschalbeträge auf Basis eines Haushaltsentwurfs gewährt werden.
(5) Als unwesentliche Änderungen gelten insbesondere:
(6) Für Änderungen des Durchführungszeitraums gilt § 57.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 83 GSP-AV in einfachen Worten?
§ 83 GSP-AV behandelt "Projektänderungen bei Projektmaßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 3. Januar 2026 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. Januar 2026
- Fassung seit
- 3. Januar 2026
- Fassung bis
- laufend
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 1/2026
- BGBl. II Nr. 283/2024
- BGBl. II Nr. 81/2024
- BGBl. II Nr. 3/2024
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
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