§ 41a
§ 41a Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen in Ausnahmesituationen
Fassung: 3. Januar 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 41a GSP-AV?
- Kernaussage§ 41a GSP-AV behandelt "Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen in Ausnahmesituationen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Ist die AMA in besonderen Ausnahmesituationen nicht in der Lage, physische Kontrollen vor Ort durchzuführen, kann...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen in Ausnahmesituationen
§ 41a. (1) Ist die AMA in besonderen Ausnahmesituationen nicht in der Lage, physische Kontrollen vor Ort durchzuführen, kann sie beschließen. diese vollständig durch eine Auswertung von Orthofotos (Satelliten- oder Luftbilder), georeferenzierten Fotos und durch andere sachdienliche Nachweise zu ersetzen oder die physischen Kontrollen zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
(2) Sind die Abhilfemaßnahmen gemäß Abs. 1 nicht oder nicht in ausreichendem Ausmaß anwendbar, kann der Kontrollsatz gemäß § 39 reduziert werden. Vor Eintritt der besonderen Ausnahmesituation zur Vor-Ort-Kontrolle bereits ausgewählte Betriebe müssen in diesen Fällen in dem betroffenen Antragsjahr nicht kontrolliert werden.
(3) Das Vorliegen einer besonderen Ausnahmesituation und deren räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich ist von der Verwaltungsbehörde zu bestimmen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 41a GSP-AV in einfachen Worten?
§ 41a GSP-AV behandelt "Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen in Ausnahmesituationen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 3. Januar 2026 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. Januar 2026
- Fassung seit
- 3. Januar 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 14:19
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 1/2026
- BGBl. II Nr. 283/2024
- BGBl. II Nr. 81/2024
- BGBl. II Nr. 3/2024
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