§ 85
§ 85 Verstöße gegen Haushaltsvorschriften von Vertragsbediensteten
Fassung: 1. Januar 2013 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 85 BHG 2013?
- Kernaussage§ 85 BHG 2013 behandelt "Verstöße gegen Haushaltsvorschriften von Vertragsbediensteten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Macht sich eine Vertragsbedienstete oder ein Vertragsbediensteter, die oder der in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund...
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Verstöße gegen Haushaltsvorschriften von Vertragsbediensteten
§ 85. (1) Macht sich eine Vertragsbedienstete oder ein Vertragsbediensteter, die oder der in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht, eines Verstoßes gegen die Vorschriften dieses Gesetzes schuldig, hat das zuständige haushaltsleitende Organ die Bundesministerin für Finanzen oder den Bundesminister für Finanzen davon in Kenntnis zu setzen, ob von der nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 bestehenden Möglichkeit einer Auflösung des Dienstverhältnisses Gebrauch gemacht wurde.
(2) Wurde von einer Vertragsbediensteten oder einem Vertragsbediensteten durch einen im § 84 Abs. 1 genannten Verstoß dem Bund ein Schaden zugefügt, hat das zuständige haushaltsleitende Organ die Bundesministerin für Finanzen oder den Bundesminister für Finanzen und den Rechnungshof von der nach den Rechtsvorschriften über die Organ- oder Dienstnehmerhaftung erfolgten Geltendmachung des diesbezüglichen Ersatzanspruches und dem Erfolg dieser Geltendmachung oder von den für eine allfällige Abstandnahme von der Geltendmachung maßgeblichen Gründen in Kenntnis zu setzen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 85 BHG 2013 in einfachen Worten?
§ 85 BHG 2013 behandelt "Verstöße gegen Haushaltsvorschriften von Vertragsbediensteten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 23. Dezember 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 2013
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 25/2025 (NR: GP XXVIII RV 69 und Zu 69 AB 100 S. 30. BR: 11643 AB 11645 S. 979.)
- BGBl. I Nr. 159/2024 (NR: GP XXVIII RV 10 AB 11 S. 5.)
- BGBl. I Nr. 153/2020 (NR: GP XXVII RV 461 AB 506 S. 71. BR: 10478 AB 10491 S. 917.)
- BGBl. I Nr. 60/2018 (NR: GP XXVI RV 196 AB 228 S. 34. BR: 9994 AB 10011 S. 883.)
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