§ 320
§ 320 Deckungsrückstellung; Deckungsstock
Fassung: 8. Januar 2021 bis laufend
Deckungsrückstellung; Deckungsstock
§ 320. Wer
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 8. Januar 2021
- Fassung seit
- 8. Januar 2021
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 21:29
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 6/2026 (NR: GP XXVIII RV 300 AB 386 S. 63. BR: 11762 AB 11764 S. 986.)
- BGBl. I Nr. 5/2026 (NR: GP XXVIII RV 366 AB 380 S. 63. BR: 11763 AB 11768 S. 986.)
- BGBl. I Nr. 112/2024 (NR: GP XXVII RV 2596 AB 2673 S. 270. BR: AB 11539 S. 969.)
- BGBl. I Nr. 129/2023 (NR: GP XXVII RV 2198 AB 2262 S. 233. BR: AB 11324 S. 959.)
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Verweise
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