Bundesgesetze

Strahlenschutzgesetz 2020

Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)

StrSchG 2020BundesgesetzFassung seit 1. August 2020RIS-Stand 9. Juni 2022

RIS-Gesetzesnummer 20011197 · BGBl. I Nr. 50/2020 · 82/02 Gesundheitsrecht allgemein · Original im RIS öffnen

§ 12

§ 12 2. Teil

Fassung: 1. August 2020 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 12 StrSchG 2020?

  • Kernaussage§ 12 StrSchG 2020 behandelt "2. Teil" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

2. Teil

Geplante Expositionssituationen

1. Hauptstück

Tätigkeiten

1. Abschnitt

Rechtfertigung und Verbot von Tätigkeiten

Rechtfertigung

§ 12. (1) Neue Tätigkeiten müssen vor ihrer Bewilligung gemäß den §§ 16 oder 17 oder Zulassung gemäß den §§ 32 oder 33 im Sinne des § 4 Abs. 1 gerechtfertigt werden. Bei der Prüfung der Rechtfertigung sind neben dem Nutzen der betreffenden Tätigkeit und der durch diese Tätigkeit möglicherweise verursachten gesundheitlichen Schädigung auch der Nutzen, die Risiken und die Wirtschaftlichkeit von verfügbaren Verfahren und Techniken zu berücksichtigen, die demselben Zweck dienen, jedoch mit keiner oder einer geringeren Exposition verbunden sind.

(2) Die Rechtfertigung bestehender Tätigkeiten muss überprüft werden, sobald

(3) Bei der Prüfung und Überprüfung der Rechtfertigung gemäß Abs. 1 bzw. 2 sind die berufliche Exposition, die Exposition der Bevölkerung und gegebenenfalls die medizinische Exposition zu berücksichtigen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 12 StrSchG 2020 in einfachen Worten?

§ 12 StrSchG 2020 behandelt "2. Teil" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
18. Juni 2020
Fassung seit
1. August 2020
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 01:54
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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Verweise

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