§ 139
§ 139 Maßnahmen zur Entdeckung von herrenlosen radioaktiven Quellen
Fassung: 1. August 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 139 StrSchG 2020?
- Kernaussage§ 139 StrSchG 2020 behandelt "Maßnahmen zur Entdeckung von herrenlosen radioaktiven Quellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Maßnahmen zur Entdeckung von herrenlosen radioaktiven Quellen
§ 139. (1) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat jene Unternehmen, die mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auf herrenlose radioaktive Quellen stoßen könnten, in angemessener Form über diese Möglichkeit und über die Wichtigkeit, im Bereich des Unternehmens Systeme zur Entdeckung solcher Quellen einzurichten, zu informieren.
(2) Die gemäß Abs. 1 informierten Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass jene Arbeitskräfte, die auf eine herrenlose radioaktive Quelle stoßen könnten,
(3) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dafür zu sorgen, dass den betreffenden Unternehmen Informationsmaterial zur Verfügung steht oder dass Ausbildungskurse angeboten werden, damit diese ihren Informationsverpflichtungen nachkommen können.
(4) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat erforderlichenfalls die Durchführung von Kampagnen zur Auffindung, Bergung und Entsorgung von herrenlosen radioaktiven Quellen, die aus vergangenen Tätigkeiten stammen, zu veranlassen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 139 StrSchG 2020 in einfachen Worten?
§ 139 StrSchG 2020 behandelt "Maßnahmen zur Entdeckung von herrenlosen radioaktiven Quellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 18. Juni 2020
- Fassung seit
- 1. August 2020
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 01:54
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