Bundesgesetze

Strahlenschutzgesetz 2020

Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)

StrSchG 2020BundesgesetzFassung seit 1. August 2020RIS-Stand 9. Juni 2022

RIS-Gesetzesnummer 20011197 · BGBl. I Nr. 50/2020 · 82/02 Gesundheitsrecht allgemein · Original im RIS öffnen

§ 89

§ 89 Behördliche Überprüfung

Fassung: 1. August 2020 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 89 StrSchG 2020?

  • Kernaussage§ 89 StrSchG 2020 regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Behördliche Überprüfung

§ 89. (1) Die zuständige Behörde kann die Einhaltung der sich aus § 88 Abs. 2 und 3 ergebenden Verpflichtungen jederzeit überprüfen. Besteht der begründete Verdacht, dass diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, hat sie eine solche Überprüfung durchzuführen.

(2) Stellt die zuständige Behörde fest, dass in Abs. 1 genannte Verpflichtungen nicht eingehalten werden, hat sie im Sinne von § 62 vorzugehen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel2. Abschnitt
Gehört thematisch zuBeurteilung, Rechte und Pflichten, Verfahren und Zuständigkeit

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 89 StrSchG 2020 in einfachen Worten?

§ 89 StrSchG 2020 regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
18. Juni 2020
Fassung seit
1. August 2020
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 01:54
Frühere Fassungen

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