Bundesgesetze

Strahlenschutzgesetz 2020

Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)

StrSchG 2020BundesgesetzFassung seit 1. August 2020RIS-Stand 9. Juni 2022

RIS-Gesetzesnummer 20011197 · BGBl. I Nr. 50/2020 · 82/02 Gesundheitsrecht allgemein · Original im RIS öffnen

§ 130

§ 130 Ermächtigung von Stellen zur Ermittlung der Dosis von fliegendem Personal

Fassung: 1. August 2020 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 130 StrSchG 2020?

  • Kernaussage§ 130 StrSchG 2020 behandelt "Ermächtigung von Stellen zur Ermittlung der Dosis von fliegendem Personal" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Ermächtigung von Stellen zur Ermittlung der Dosis von fliegendem Personal

§ 130. (1) Stellen für die Dosisermittlung für fliegendes Personal gemäß § 88 Abs. 2 Z 1 bedürfen einer Ermächtigung durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

(2) Voraussetzung für eine Ermächtigung gemäß Abs. 1 ist eine einschlägige Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

(3) Eine Einschränkung, eine Aussetzung, ein Entzug oder eine Beendigung der Akkreditierung ist von der ermächtigten Überwachungsstelle unverzüglich der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

(4) Die Ermächtigung ist zu widerrufen, wenn

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 130 StrSchG 2020 in einfachen Worten?

§ 130 StrSchG 2020 behandelt "Ermächtigung von Stellen zur Ermittlung der Dosis von fliegendem Personal" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
18. Juni 2020
Fassung seit
1. August 2020
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 01:54
Frühere Fassungen

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