§ 83
§ 83 Behördliche Überprüfung
Fassung: 1. August 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 83 StrSchG 2020?
- Kernaussage§ 83 StrSchG 2020 regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Behördliche Überprüfung
§ 83. (1) Gemäß § 77 genehmigte Arbeiten sind von der Genehmigungsbehörde mindestens alle drei Jahre zu überprüfen.
(2) Die zuständige Behörde kann Überprüfungen gemäß Abs. 1 jederzeit durchführen.
(3) Stellt die zuständige Behörde die Übertretung einer Strahlenschutzvorschrift fest, hat sie im Sinne von § 62 vorzugehen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 83 StrSchG 2020 in einfachen Worten?
§ 83 StrSchG 2020 regelt eine Prüfung oder den Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 18. Juni 2020
- Fassung seit
- 1. August 2020
- Fassung bis
- laufend
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Rückverweise
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