§ 10
§ 10 Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
Fassung: 1. August 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 10 StrSchG 2020?
- Kernaussage§ 10 StrSchG 2020 behandelt "Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
§ 10. Personen unter 18 Jahren dürfen mit keiner Arbeit beauftragt werden, die sie zu strahlenexponierten Arbeitskräften macht. Davon ausgenommen sind Personen zwischen 16 und 18 Jahren, deren Ausbildung oder Studium es erfordert, mit Strahlenquellen zu arbeiten.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 StrSchG 2020 in einfachen Worten?
§ 10 StrSchG 2020 behandelt "Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 18. Juni 2020
- Fassung seit
- 1. August 2020
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 01:54
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