§ 138
§ 138 4. Hauptstück
Fassung: 1. August 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 138 StrSchG 2020?
- Kernaussage§ 138 StrSchG 2020 behandelt "4. Hauptstück" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
4. Hauptstück
Herrenlose radioaktive Quellen, Metall-Kontamination
Fund von radioaktiven Quellen
§ 138. (1) Wer eine radioaktive Quelle findet oder einen solchen Fund vermutet, hat dies unverzüglich einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes anzuzeigen.
(2) Das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes hat die erforderlichen Sofortmaßnahmen durchzuführen bzw. zu veranlassen sowie die zuständige Behörde über den Fund zu informieren.
(3) Die zuständige Behörde hat
(4) Die Kosten für die behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fund einer radioaktiven Quelle sind bei Vorhandensein einer/eines Verantwortlichen von dieser/diesem zu tragen.
(5) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat Informationsmaterial für die Bevölkerung in Bezug auf das etwaige Vorkommen herrenloser radioaktiver Quellen, damit verbundene Gefahren sowie Verhaltensregeln für den Fall des Auffindens von herrenlosen radioaktiven Quellen bereitzustellen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 138 StrSchG 2020 in einfachen Worten?
§ 138 StrSchG 2020 behandelt "4. Hauptstück" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 18. Juni 2020
- Fassung seit
- 1. August 2020
- Fassung bis
- laufend
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