Bundesgesetze

Strahlenschutzgesetz 2020

Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)

StrSchG 2020BundesgesetzFassung seit 1. August 2020RIS-Stand 9. Juni 2022

RIS-Gesetzesnummer 20011197 · BGBl. I Nr. 50/2020 · 82/02 Gesundheitsrecht allgemein · Original im RIS öffnen

§ 158

§ 158 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Fassung: 1. August 2020 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 158 StrSchG 2020?

  • Kernaussage§ 158 StrSchG 2020 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 158. (1) Sofern in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, tritt dieses Bundesgesetz mit 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig treten das Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Menschen einschließlich ihrer Nachkommenschaft vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzgesetz – StrSchG), BGBl. Nr. 227/1969, und die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Festsetzung einer Gebühr für die Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses (Strahlenschutzpass-Gebührenverordnung), BGBl. II Nr. 234/2006, außer Kraft.

(2) § 153 Abs. 1 Z 1 lit. c, d und e sowie § 48 Abs. 7 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 153 Abs. 1 Z 2 außer Kraft.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel2. Abschnitt
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 157 Übergangsbestimmungen
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 158 StrSchG 2020 in einfachen Worten?

§ 158 StrSchG 2020 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.

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Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
18. Juni 2020
Fassung seit
1. August 2020
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 01:55
Frühere Fassungen

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