§ 128
§ 128 Ermächtigung von Dosismessstellen
Fassung: 1. August 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 128 StrSchG 2020?
- Kernaussage§ 128 StrSchG 2020 behandelt "Ermächtigung von Dosismessstellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ermächtigung von Dosismessstellen
§ 128. (1) Dosismessstellen für die Ermittlung der Dosis von strahlenexponierten Arbeitskräften bedürfen einer Ermächtigung durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
(2) Voraussetzung für eine Ermächtigung gemäß Abs. 1 ist eine Zulassung gemäß § 12b des Maß- und Eichgesetzes – MEG, BGBl. Nr. 152/1950, oder eine einschlägige Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates, ABl. Nr. L 218 vom 13.08.2008, S. 30.
(3) Eine Aufhebung der Zulassung bzw. eine Einschränkung, eine Aussetzung, ein Entzug oder eine Beendigung der Akkreditierung ist von der ermächtigten Dosismessstelle unverzüglich der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
(4) Die Ermächtigung ist zu widerrufen, wenn
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 128 StrSchG 2020 in einfachen Worten?
§ 128 StrSchG 2020 behandelt "Ermächtigung von Dosismessstellen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 18. Juni 2020
- Fassung seit
- 1. August 2020
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 01:54
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