§ 14
§ 14 Verbot von Tätigkeiten
Fassung: 1. August 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 14 StrSchG 2020?
- Kernaussage§ 14 StrSchG 2020 behandelt "Verbot von Tätigkeiten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Verbot von Tätigkeiten
§ 14. (1) Auf den menschlichen Körper darf ionisierende Strahlung ausschließlich für medizinische Zwecke angewendet werden, sofern nicht andere im Sinne von § 4 Abs. 1 gerechtfertigte Tätigkeiten zur Anwendung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper durch Bundesgesetz für zulässig erklärt wurden.
(2) Hinsichtlich der Überprüfung der Rechtfertigung einer bestehenden gemäß Abs. 1 für zulässig erklärten Tätigkeit gilt § 12 Abs. 2 sinngemäß. Bei Vorliegen der Voraussetzungen hat, sofern in dem Gesetz gemäß Abs. 1 nicht anderes bestimmt ist, die/der für die Vollziehung dieser Belange zuständige Bundesministerin/Bundesminister eine Überprüfung der Rechtfertigung der betreffenden Tätigkeit durchzuführen. Ergibt diese Überprüfung, dass die betreffende Tätigkeit nicht mehr gerechtfertigt ist, hat die Bundesministerin/der Bundesminister die erforderlichen Maßnahmen zu setzen oder einzuleiten, um diese Tätigkeit für unzulässig zu erklären.
(3) Nicht zulässig sind
(4) Die/der jeweilige Bundesministerin/Bundesminister wird für ihren/seinen Vollziehungsbereich ermächtigt, mit Verordnung nicht gerechtfertigte Tätigkeiten für unzulässig zu erklären.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 14 StrSchG 2020 in einfachen Worten?
§ 14 StrSchG 2020 behandelt "Verbot von Tätigkeiten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2020 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 18. Juni 2020
- Fassung seit
- 1. August 2020
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 01:54
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