Landesgesetze

Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 – SchuOG 1995

SchuOG 1995LandesgesetzSalzburgFassung seit 19. Juli 2017RIS-Stand 10. März 2025

RIS-Gesetzesnummer 10000901 · LGBl Nr 64/1995 zuletzt geändert durch LGBl Nr 40/2024 · 13 Schul- und Erziehungswesen · Original im RIS öffnen

§ 54

§ 54

Fassung: 19. Juli 2017 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 54 SchuOG 1995?

  • Kernaussage§ 54 SchuOG 1995 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 13 Schul- und Erziehungswesen

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

§ 54

(1) Die §§ 42 Abs 1 und 3 sowie 49 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger Bescheid verlangt wird, gilt ab 1. Jänner 2014 Folgendes:

(3) Die §§ 3 Abs 4, (§) 4, 5a Abs 2, (§) 6, 7, 7b Abs 2, 7c, 7d, 9 Abs 1 und 7, (§) 10, 12 Abs 3, 14 Abs 5, 18 Abs 2, 23 Abs 3, 24 Abs 1 und 5, 26 Abs 1, 35 Abs 3 und 4 und 48 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.

(4) Die §§ 1 Abs 4, 8 und 9, 3 Abs 4, 5a Abs 2, 7b Abs 2, 12 Abs 3, 22 Abs 2, 24 Abs 3 und 5, 27 Abs 4, 28a, 35 Abs 3 und 4, 39 Abs 5, 48, 48a, 49 Abs 2 und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 77/2015 sowie der Entfall des § 30 Abs 4 treten mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 in Kraft.

(5) Die §§ 9 Abs 2, 25 Abs 3 und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 47/2016 treten mit 1. September 2015 in Kraft.

(6) § 24 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2017 tritt mit 1. September 2016 in Kraft.

(7) Das Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 1 Abs 8, 2 Abs 4, 3, 23 Abs 2, 35a, 40a, 40b, 48a und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2017 treten mit 1. September 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 35 Abs 3 und 41 Abs 2 außer Kraft.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel§ 54
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 54 SchuOG 1995 in einfachen Worten?

§ 54 SchuOG 1995 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 19. Juli 2017 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
16. August 2017
Fassung seit
19. Juli 2017
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 05:13
Frühere Fassungen

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