§ 175
§ 175 Automationsunterstützter Datenverkehr in der Ausführungsgesetzgebung
Fassung: 24. Dezember 2025 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 175 ElWG?
- Kernaussage§ 175 ElWG behandelt "Automationsunterstützter Datenverkehr in der Ausführungsgesetzgebung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: (Grundsatzbestimmung) Die Ausführungsgesetze haben sicherzustellen, dass personenbezogene Daten, die für die Durchführung von Verfahren in Elektrizitätsangelegenheiten...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Automationsunterstützter Datenverkehr in der Ausführungsgesetzgebung
§ 175. (Grundsatzbestimmung) Die Ausführungsgesetze haben sicherzustellen, dass personenbezogene Daten, die für die Durchführung von Verfahren in Elektrizitätsangelegenheiten erforderlich sind, die die Behörden in Erfüllung ihrer Aufsichtstätigkeit benötigen oder die der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen sind, automationsunterstützt ermittelt und verarbeitet werden dürfen, sowie nach den sich aus § 172 ergebenden Grundsätzen die Weitergabe von verarbeiteten Daten an Dritte zu regeln.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 175 ElWG in einfachen Worten?
§ 175 ElWG behandelt "Automationsunterstützter Datenverkehr in der Ausführungsgesetzgebung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 24. Dezember 2025 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. Januar 2026
- Fassung seit
- 24. Dezember 2025
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 06:25
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