§ 32
§ 32 Verfahren
Fassung: 1. Mai 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 32 Oö. KJHG 2014?
- Kernaussage§ 32 Oö. KJHG 2014 beschreibt einen Verfahrensschritt und die dafür maßgeblichen Voraussetzungen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Pflegepersonen haben vor Übernahme eines Pflegekindes, in begründeten Ausnahmefällen spätestens innerhalb von drei Tagen nach...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
§ 32Verfahren
(1) Die Pflegepersonen haben vor Übernahme eines Pflegekindes, in begründeten Ausnahmefällen spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Übernahme, die Pflegebewilligung bei jener Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen, in deren Sprengel sie ihren Hauptwohnsitz haben.
(2) Im Verfahren über die Pflegebewilligung haben die Pflegepersonen und die Erziehungsberechtigten des Pflegekindes Parteistellung. Das mindestens zehnjährige Pflegekind ist jedenfalls persönlich zu hören; das noch nicht zehnjährige Pflegekind ist tunlichst ebenfalls persönlich zu hören, erforderlichenfalls aber in anderer geeigneter Weise zu befragen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 32 Oö. KJHG 2014 in einfachen Worten?
§ 32 Oö. KJHG 2014 beschreibt einen Verfahrensschritt und die dafür maßgeblichen Voraussetzungen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2014 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 6. Mai 2014
- Fassung seit
- 1. Mai 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 02:37
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