Landesgesetze

Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014

Landesgesetz über die Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014 - Oö. KJHG 2014)

Oö. KJHG 2014LandesgesetzOberösterreichFassung seit 1. Mai 2014RIS-Stand 4. August 2025

RIS-Gesetzesnummer 20000777 · LGBl.Nr. 30/2014 · 53 Familie, Jugend · Original im RIS öffnen

§ 17

§ 17 Statistik

Fassung: 1. Mai 2014 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 17 Oö. KJHG 2014?

  • Kernaussage§ 17 Oö. KJHG 2014 behandelt "Statistik" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zur Feststellung der quantitativen Auswirkungen der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind von den Bezirksverwaltungsbehörden, der...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

§ 17Statistik

(1) Zur Feststellung der quantitativen Auswirkungen der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind von den Bezirksverwaltungsbehörden, der Landesregierung und den privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen für den jeweiligen Aufgaben- bzw. Zuständigkeitsbereich jährlich statistische Daten insbesondere zu folgenden Informationen zu erheben:

(2) Zahlen gemäß Abs. 1 Z 2, 3, 6, 7 und 8 sind nach Alter und Geschlecht aufzuschlüsseln.

(3) Die Daten sind für ein Berichtsjahr zusammenzufassen und in angemessener Weise zu veröffentlichen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 17 Oö. KJHG 2014 in einfachen Worten?

§ 17 Oö. KJHG 2014 behandelt "Statistik" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2014 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
6. Mai 2014
Fassung seit
1. Mai 2014
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 02:37
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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