§ 35
§ 35 Betreuungsbeitrag
Fassung: 1. Mai 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 35 Oö. KJHG 2014?
- Kernaussage§ 35 Oö. KJHG 2014 behandelt "Betreuungsbeitrag" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Pflegepersonen im Sinn des § 26 Abs. 1 und 3 sowie nahen Angehörigen, die Kinder und...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
§ 35Betreuungsbeitrag
(1) Pflegepersonen im Sinn des § 26 Abs. 1 und 3 sowie nahen Angehörigen, die Kinder und Jugendliche pflegen und erziehen, ohne dass eine volle Erziehung oder ein Pflegeverhältnis, das sonst auf Grund des Erziehungsrechts des Kinder- und Jugendhilfeträgers begründet wurde, zugrunde liegt, und denen vom Gericht die Obsorge, zumindest aber die Pflege und Erziehung zur Gänze übertragen wurde, gebührt über Antrag zur Erleichterung der mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwendungen ein Betreuungsbeitrag in Höhe von bis zu 75 % der Leistungen gemäß § 30 Abs. 1 und 2. Keinen Anspruch haben Elternteile. Rechtsansprüche auf Geldleistungen zur Deckung des Unterhalts oder Pensionsansprüche, die den betroffenen Kindern und Jugendlichen gegenüber Dritten zustehen, sind auf den Betreuungsbeitrag anzurechnen.
(2) Im Übrigen gelten für den Betreuungsbeitrag die Regelungen gemäß § 30 Abs. 2 und 4 bis 6 sinngemäß. Hinsichtlich der Kostentragung, des Kostenersatzes und des Übergangs von Rechtsansprüchen gelten die Regelungen gemäß §§ 53 bis 55 sinngemäß.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 35 Oö. KJHG 2014 in einfachen Worten?
§ 35 Oö. KJHG 2014 behandelt "Betreuungsbeitrag" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 6. Mai 2014
- Fassung seit
- 1. Mai 2014
- Fassung bis
- laufend
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Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 4
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)4
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